Finanzierung gesichert?


„Finanzierung gesichert“ schreibt die Krankenhausleitung in der neuen Ausgabe des Stadtmagazins - einer Beilage zum delmereport.

Als sei alles definitiv.

Wir haben Fragen:

Hat der Rat als Gesellschafter für das nur noch 290 Betten umfassende Krankenhaus inzwischen die final abgestimmten Pläne gesehen?

Und : ist dem Rat der nicht förderfähige und zu finanzierende Teil der Maßnahme bekannt?

Und wenn ja und akzeptiert:

Hat der Rat der notwendigen Darlehensaufnahme durch die Stadtkrankenhaus GmbH inzwischen zugestimmt ?

Gewinnausschüttung im Stadtkrankenhaus


Jahnz und Friedel in dk-online: Gewinnbeteiligung für MitarbeiterInnen des Krankenhauses


Und wieder reden beide von einem möglichen Verkauf?!


Hoffentlich hat der Rat im Blick, den nicht förderfähigen Anteil der Neubaukosten zu finanzieren.


 

Die Geste ist gut und wertschätzend für die Mitarbeiterinnen im Stadtkrankenhaus und mehr als verdient: jeder bekommt einige hundert Euro aus dem in 2020 erwirtschafteten Überschuss.

Die Sprache ist sicher überhöht: durch die Einmalzahlungen wird kein Arbeitenehmer und keine Arbeitnehmerin Gesellschafter! Und im Falle eines Verkaufs (wie kommt Herr Friedel immer wieder auf diese Idee?) kann niemand das städtische Vermögen verteilen.

Die Maßnahme zwingt zu einem Rückblick:

Ob ein Gesellschafter erhebliche Gewinne in 2018 dem Betrieb entnommen hat, liegt weiter im Dunkeln, eine Insolvenzbilanz mit Verwendungsnachweis über das Insolvenzgeld aus der Sozialkasse in zweistelliger Mio Höhe wurde niemals veröffentlicht! Die Beträge (und etliches mehr), die die verbliebenen Mitarbeiter nun als gefeierte Einmalzahlungen ausbezahlt bekommen, hat sicher zum großem Teil der Rettungsschirm für Kliniken möglich gemacht. Gleichzeitig gilt: den Beschäftigten wurden vorher weit mehr als die ausgeschütteten 300.000 Euro abgeknöpft: Gehaltskürzungen für etliche, gesellschaftsrechtliche Ausgründung aus der Zuständigkeit des TVÖD und Umgehung der Mitgliedschaft im Arbeitgeberverbandes für kommunale Betriebe. Dabei ist nicht zuvergessen: „Renditebringer“ ist vor allem die Arbeitsverdichtung durch weniger Behandlungstage infolge regelmäßig früherer Entlassungen der Patienten vor Erreichen der finanzierten Verweildauer.

 

Der Rat konnte der populären Einmalzahlung sicher nur sein OK geben, obschon ihm immer noch nicht der Finanzplan für die Neubauinvestition vorliegt.

Hoffentlich hat der Rat nicht den zweiten vor dem ersten Schritt gemacht, wenn es darum geht, den nicht förderfähigen Anteil der Neubaukosten zu finanzieren.

 


Mitbestimmung bleibt unsere Sache !


zu den Beschlüssen um den Gesellschaftsvertrag des Krankenhauses


Stellungnahme vom 25.02.2018


Die Vorgeschichte

Der Rat der Stadt Delmenhorst hat am 31.01.2018 seinen Willen zum Gesellschaftsvertrag des neuen Krankenhauses in einem Ratsbeschluss zum Ausdruck gebracht, damit hatte er das Thema GmbH –Gründung Krankenhaus an sich gezogen. In die Gesellschafterversammlung des Stadtkrankenhaus Delmenhorst (JHD) wurden vom Rat der Stadt Bettina Oestermann (SPD) und Dr. Michael Adam (CDU) entsandt. Der Vorsitzende der Gesellschafterversammlung ist OB Axel Jahnz (SPD). Dieses Gremium hat offenbar am 18.04.2018 in Vorbereitung des am 01.05.2018 anstehenden Eigentumsübergangs des Krankenhauses an die Stadt den vom Insolvenzverwalter gekauften Gesellschaftsvertrag akzeptiert und vom zuständigen Geschäftsführer Florian Friedel ins Handelsregister eintragen lassen. 

OB setzt aber Ratsbeschluss nicht um!

Der Oberbürgermeister hätte die Pflicht gehabt, den Willen des Rates umzusetzen. Dies ist in mehreren wesentlichen Punkten nicht geschehen. Insbesondere wurden Rechte des Aufsichtsrates zugunsten der Geschäftsführung verändert. Beschlossen hatte der Rat am 31.01.2018 „Der Rat der Stadt Delmenhorst beschließt - die Gründung einer Krankenhausträgergesellschaft (Variante 1) - den Kauf einer bereits kapitalisierten Krankenhausträgergesellschaft (Variante 2) sowie den anliegenden Gesellschaftsvertrag der neuen Krankenhausträgergesellschaft. Der Arbeitnehmervertreter erhält Stimmrecht im Aufsichtsrat.“ Aus dem Beschluss geht hervor, dass es eine neue Krankenhausträgergesellschaft für das eingekaufte, insolvente Krankenhaus geben sollte. Die Stadt konnte entscheiden, ob sie eine Neugründung vornimmt oder eine bereits existierende GmbH einkauft. Für diese neue Krankenhausträgergesellschaft (ob Neugründung oder Einkauf war egal) hat der Rat den Gesellschaftsvertrag ohne jede Diskussion verabschiedet. 

Wie hat die Öffentlichkeit davon erfahren?

Im Januar 2019 behauptete der Oberbürgermeister presseöffentlich, dass der Aufsichtsrat bei der Einstellung und Kündigung von Chefärzten keinen Einfluss hätte, das sei Aufgabe der Geschäftsführung und so stehe es auch im Gesellschaftsvertrag. Damit wurde öffentlich klar, dass der Ratsbeschluss zum Gesellschaftsvertrag offenbar ignoriert worden war, denn im Ratsbeschluss war die Beteiligung des Aufsichtsrates bei Chefarztverträgen vorgesehen.

Was hat die SPD Delmenhorst unternommen?

Der SPD Unterbezirksvorstand hat sich 2019 für die Umsetzung des Ratsbeschlusses zum Gesellschaftsvertrag für die neue Krankenhausgesellschaft eingesetzt. Die SPD Fraktion mit dem OB sah keine Notwendigkeit zur Änderung des Gesellschaftsvertrages. Diese Auseinandersetzung zwischen SPD Fraktion und SPD Unterbezirksvorstand führten letztlich zum Rücktritt der damaligen Vorsitzenden Petra Behlmer-Elster. 

Die aktuelle Entwicklung

Da der Oberbürgermeister 2016 keinen Einspruch erhoben hat, als die SPD Fraktion 12 Mitglieder für den Verwaltungsausschuss beantragte, sind alle Beschlüsse ab 2016 nichtig. Auch der Beschluss zum Gesellschaftsvertrag eines neuen Krankenhauses. Nachdem der Verwaltungsausschuss nur noch mit 10 Beigeordneten besetzt ist, müssen über 700 Beschlüsse vom Rat neu gefasst werden. Am 26. Februar 2020 sind die Beschlüsse des Krankenhauses auf der Tagesordnung. Im Delme Report ist am 16.02.2020 u. a. zu lesen: Der Oberbürgermeister lässt durch seinen Sprecher Timo Frers ausrichten, dass an alldem nichts dran sei: „Der Beschluss war damals vorsorglich getroffen worden für den Fall, dass die Stadt eine neue Gesellschaft hätte gründen müssen“, heißt es auf Anfrage des Delme Report. Da nach der Insolvenz des Krankenhauses keine neue Gesellschaft gegründet, sondern eine alte gekauft worden sei, habe es den Ratsbeschluss über einen Gesellschaftsvertrag nie benötigt. Dass der Gesellschaftsvertrag des JHD heute fast so aussieht, wie damals vom Rat beschlossen, sei also im Grunde genommen reiner Zufall, bindende Wirkung habe dieser offenbar nie gehabt. Und da es diesen Beschluss nie gebraucht habe, müsse er auch dieser Tage nicht wiederholt werden. Unwidersprochen wird im Delme Report von der Verwaltung also behauptet, dass der vom Rat beschlossene Gesellschaftsvertrag für den Einkauf einer GmbH nicht gegolten hätte, sondern nur für die Neugründung einer Gesellschaft. Der Ratsbeschluss zum Gesellschaftsvertrag enthält diese Zuordnung nicht. Der zuständige Rat, der das Thema an sich gezogen hatte und der bisher alle Gesellschaftsverträge seiner Tochterfirmen beschlossen hat, hatte die Inhalte des Gesellschaftsvertrages für beide Varianten beschlossen. Und natürlich ist der inhaltlich abweichende, im Handelsregister eingetragene Gesellschaftsvertrag vom 18.4.2018 gültig – er hatte ja Außenwirkung! 

Morgen wird es spannend!

Anders als im Delme Report berichtet, scheint sich die Sachlage neu zu entwickeln. Nachdem die Tagesordnung und die Unterlagen für die Beschlussfassung im Rat am 26.02.2020 jetzt vorliegen, ist zu erkennen, dass beschlossen werden soll, was ohne Ratsbeteiligung 2018 im Handelsregister angemeldet und eingetragen wurde. Auf jeden Fall ist die Lösung a la Delme Report vom Tisch. Offensichtlich hat die Kommunalaufsicht auf Klärung gedrängt und der Verwaltung einen anderen als den geplanten Weg aufgegeben. Anders als bei allen anderen zu heilenden ca. 700 Beschlüssen wird hier nicht nur durch stummes Abnicken geheilt, hier wird ein neuer Sachverhalt vorgetragen und zur Beschlussfassung empfohlen – was überfällig war und grundsätzlich richtig ist. Die Verwaltung erweckt in ihrer Sachstandsdarstellung allerdings den unzutreffenden Eindruck, als sei der von der Stadt gekaufte GmbH Vertrag des Insolvenzverwalters am 18.04.2020 für die Eintragung ins Handelsregister zwingend zu übernehmen gewesen. Richtig ist, der gekaufte Gesellschaftsvertrag hätte um die Inhalte des vom Rat am 31.01.2018 beschlossenen Gesellschaftsvertrags modifiziert werden müssen. Hier gab es die Umsetzungspflicht des Oberbürgermeisters, die er nicht beachtet hat. Stattdessen wurde mit der Technik, einem Sachverhalt einen anderen Inhalt zu geben, abgelenkt von der Tatsache, dass ab dem 18.04.2020 in der Stadtkrankenhaus GmbH (JHD) andere Inhalte umzusetzen waren bzw. zwingende Abweichungen sofort im Rat, der das Thema an sich gezogen hatte, zu berichten gewesen wären. Die nun vorgelegten Abweichungen hätten dem Rat zum 18.04.2018 zur Beschlussfassung vorgelegt werden müssen. Nun soll der bereits eingetragene Gesellschaftsvertrag endlich vom Rat akzeptiert und beschlossen werden, damit wird der Beschluss zum Gesellschaftsvertrag vom 31.01.2018 gleichzeitig aufgehoben. 

Mitbestimmung der Arbeitnehmer wird eingeschränkt

Die Folge ist u.a.: Im Gesellschaftsvertrag vom 31.1.2018 wurde den Arbeitnehmern im Betriebsrat in Selbstverwaltung zugestanden, einen Vertreter der Mitarbeiter*innen im AR aus dem Kreis der Mitarbeitervertretung zu wählen, so ist jetzt im neuen Gesellschaftsvertrag die Geschäftsführung verfahrensbeteiligt und das Recht des Betriebsrates zur Entsendung ist abgelöst durch ein Wahlverfahren der gesamten Arbeitnehmerschaft (teurer, zeitaufwendiger, komplizierter, und den Betriebsrat schwächend) vorgesehen. Bei erneuter Wahl wird durch die Einführung des 30 % Quorums das Verfahren zusätzlich kompliziert gemacht und streitanfällig gestaltet. 
Der neue Vertrag soll nun legitimieren, was schon Praxis durch Nichtumsetzung des Ratsbeschlusses ist: Bei Verträgen mit Chefärzten, der Pflegedirektoren, soll der Aufsichtsrat nicht beteiligt werden.

Lässt der Stadtrat das zu?

Wenn nun „Heilung“ durch Wiederholung des Ratsbeschlusses erfolgt sein wird: Wird dann der Rat darauf drängen, dass seine Beschlüsse vom Oberbürgermeister umzusetzen sind?