Ambulante Pflege - unsere Forderungen an die Landesregierung


Die Landesregierung wird gebeten, in regelmässigen Abständen zusammen mit den Kostenträgern in Niedersachsen einen Bericht zur Sicherstellung der ambulanten Pflege vorzulegen. 


Dabei ist insbesondere zu berichten, ob das Prinzip "ambulant vor stationär" bedarfsgerecht durch die ambulanten Dienste gewährleistet wird.


Berichtet werden muss auch in einem wiederkehrenden Ländervergleich, ob die Rahmenbedingungen in Niedersachsen und so auch in Delmenhorst vergleichbar sind, mit den Rahmenbedingungen in anderen Bundesländern.



Warum fordern wir das?
Auch in Delmenhorst berichten die Träger der ambulanten Dienste, dass sie interessierten Pflegebedürftigen mit Graduierung i. S. d. Pflegeversicherungsrechts, bisher noch in Einzelfällen keinen Pflegevertrag anbieten können. Oftmals fehlt es an dem notwendigen und vorgeschriebenen Fachpersonal (examinierte Pflegefachkräfte). Kaum ein Pflegedienst kann angesichts der Nachfrage bei fehlenden Fachkräften sein Leistungssprektrum ausweiten (Anleiter ausbilden, spezielle Pflegen anbieten,  Intensivpflege, spezielle Wundpflege, ambulante Palliativpflege u.a.m.). Das Fehlen von Fachkräften ist nur die "Spitze des Eisberges" in diesem Politikfeld: Die, die Tariflöhne zahlen wollen (und müssen), erleben, dass das Refinanzierungsmodell in Niedersachsen Mängel hat. Die Preise setzen sich aus der Muliplikation von festgesetzten Punkten für eine Leistungen und dem Wert je Punkt zusammen. Oftmals sind die Punkte in Delmenhorst und Niedersachsen deutlich geringer, als in Orten in Bayern, Baden-Würrtemberg oder NRW. Potenziert wird dieser Abfall noch dadurch, dass die auf die fünfte Stelle nach dem Komma festgelegten Werte je Punkt in Niedersachsen geringer sind, als in vergleichbaren Bundesländern, oftmals um 8 bis 10 % wie punktuelle Vergleiche ergeben haben. Diese Ungleichheit besteht, obwohl in den Bundesländern die selben Beiträge entrichtet werden, wie in Niedersachsen. Dass bundesweit ausgleichende Pflegekassen (DAK, BEK) oder auch gleichnamige (wie AOK) diese Ungleichheit zum Nachteil der Pflegeinfrastruktur und mit Gefährdung der Sicherstellung der Dienste mitmachen, bedarf der regelmäßigen Offenlegung in einem Bericht zur Sicherstellung.
Dabei wäre auch zu klären, ob dort, wo ambulant gewünscht und möglich ist, auch gewährt werden kann. Es besteht zunehmend der Eindruck, dass dies Postulat des Gesetzes sich allmählich auflöst. Gut wäre, wenn die Landesregierung zusammen mit den Pflegekassen eine in Pflegefragen ausgewiesene Hochschule bzw. ein Institut beauftragen würden.